Elektronische Einsichtsberechtigung
Sie erteilen einer natürlichen Person Ihres Vertrauens das Recht auf elektronische Einsicht in Ihr Wertpapierdepot. Das kann z. B. Ihre Steuerberaterin sein.
Die berechtigte Person erhält ein reines Einsichtsrecht, d.h. sie kann u.a. Wertpapierbelege, Performanceberichte und auch das Interaktive Reporting mit dem persönlichen George-Verfüger abrufen.
Selbst aktiv werden (Zeichnung, Kauf, Verkauf, Ein- und Auszahlung etc.) kann die berechtigte Person nicht. Informationsflüsse werden so erleichtert, die Zusammenarbeit effizienter. Die Einsichtsberechtigung kann jederzeit widerrufen bzw. gelöscht werden.